Wirtschaftsberatung und Finanzmanagement Klaus Gerkensmeier Machen Sie sich einen Überblick.
Finanzierung aktuell
Alle Produktmerkmale und Einschränkungen sowie Anforderungen, und vor allem laufend eingehende Änderungen und Aktualisierungen, der verschiedenen Kredit- und Förderprogramme können hier nicht dargestellt werden
Von daher gilt es für alle Interessenten:
Informationen einholen, ganz wichtig vor Vorhabensbeginn.
Wie schon auf der Eingangsseite erwähnt, gibt es seit Monaten Unterstützungen, deren Programme oft ergänzt und verlängert wurden.
Bestehende Programme wurden aktuell den ENERGIE-Aufgaben bedingten Finanzierungsproblemen und Liquiditätsengpässen angepasst.
Das gilt für Programme der KfW des Bundes und der NRW.BANK des Landes NRW.
Weiterhin Zuschüsse beantragen.
Für einen Großteil der Kreise können weiterhin Zuschüsse beantragt werden.
Aus dem Programm RWP des Landes NRW stehen nicht rückzahlbare Fördergelder zur Verfügung, so z. B. als Zuschuss auf Investitionen.
Das gilt für Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze, aber auch für die Sicherung vorhandener Arbeitsplätze.
Zuschüsse sind keine Darlehen. Bei Einhaltung von Fristen nicht rückzahlbar.
Es sind wie üblich Anforderungen/Auflagen (z. B. Absatzgebiet, Zeiträume, Verwendungszweck, Volumen) damit verbunden.
Wichtig ist vor Beginn der Investition die erforderlichen Anträge zu stellen.
Also sofort informieren.
Keine Zeit verschwenden und kein Geld liegen lassen.
Das BMWi hat aktuell ein Zuschussprogramm aufgesetzt. Es soll die Digitalisierungslücke auffangen.
Kern des Programmes ist ein Digitalisierungsplan.
Es gibt Zuschüsse zu den Kosten für digitale Anschaffungen und Schulungen sowie Qualifizierungen für Mitarbeiter.
Voraussetzungen und Anforderungen für Größe der Unternehmen und deren Mitarbeiterzahl sind Grundlage, hier holen Sie sich bitte Informationen ein.
Aktuell steht der Bereich Digitalisierung im Fokus des Landes NRW. Hier sind noch viele Aufgaben anzugehen und Hemmschwellen bei den kleineren Firmen zu überwinden.
Auch der Bereich Sicherheit ist zu erwähnen.
Zu den entstehenden Kosten für solche Projekte kann es womöglich Gutscheine=Zuschüsse geben.
Aufgeteilt in verschiedene Phasen.
Informieren Sie sich.
Neues Programm NRW.BANK.Innovative Unternehmen
Hier stehen Unternehmen im Vordergrund die schnell wachsend sind oder höhere Innovationsausgaben oder Entwicklungsausgaben haben.
Natürlich wie üblich auch noch weitere Anforderungen/Auflagen zu erfüllen.
Es können Investitionen aber auch Betriebsmittel finanziert werden.
Zinssicherheit und mögliche sehr hohe Haftungsfreistellungen und somit vielleicht wenige bzw. gar keine Sicherheiten sind hierbei äußerst attraktiv.
Für vieles der NRW.BANK.Universalkredit
Mittelständische Unternehmen und Gründer können hier Investitionen und Betriebsmittel finanzieren lassen und erforderlichen Liquiditätsbedarf.
Es sind verschiedene Laufzeiten und Tilgungen darstellbar.
Dazu möglicherweise Haftungsfreistellungen, gekoppelt an Alter und Betrag.
Zinsen über die Laufzeit kalkulierbar.
Jetzt brandaktuell ergänzt der NRW.BANK.Universal Direkt.
Schnelle Auszahlung der Gelder über den Weg der digitalen Antragstellung.
Liquidität könnte somit schnell zur Verfügung gestellt werden.
Für den Mittelstand der Klassiker NRW.BANK.Mittelstandskredit
Unternehmen und Freiberufler ab 5 Jahren können hier zum Zuge kommen bei Investitionen und Betriebsmitteln.
Eingebaut werden könnte optional eine Bürgschaft der Bürgschaftsbank NRW oder eine Haftungsfreistellung.
Mehrere Laufzeiten und Zinssicherheit möglich.
Für Gründung und Festigung NRW.BANK.Gründungskredit
Gründer eines neuen Unternehmens sowie Übernahme von bestehenden Unternehmen.
Dazu auch junge Unternehmen bis 5 Jahre nach Gründung=Firma klein aufgebaut und jetzt sind Erweiterungen erforderlich.
Eingebaut werden könnte optional eine Bürgschaft der Bürgschaftsbank NRW oder eine Haftungsfreistellung.
Mehrere Laufzeiten und Zinssicherheit möglich.
100% der förderfähigen Ausgaben können berücksichtigt werden.
Bund mit der KfW
Gründer und junge Unternehmen dann ERP-Gründerkredit -StartGeld
Hier gibt es Finanzierungsvolumen bis 100.000,–.
Die KfW gewährt hohe Haftungsfreistellungen von 80%.
Es wird mit tilgungsfreier Anlaufzeit gearbeitet.
Bis 5 Jahre nach Gründung –ACHTUNG: Datum der ersten Umsatzerzielung- können noch Festigungsmaßnahmen gefördert werden.
Bei den Laufzeiten sind 5 Jahre und 10 Jahre möglich, jeweils mit tilgungsfreier Anlaufzeit auf Wunsch.
Gründer bis 3 Jahre ERP-Kapital für Gründung
Nachrangdarlehen in Kombination mit Eigenkapital für Investitionen und Betriebsmittel mit günstigen Zinsen.
Lange tilgungsfreie Anlaufjahre schonen die Liquidität am Anfang.
Auch hier ist entscheidend das Datum der ersten Umsatzerzielung.
Und werden dem durchreichenden Kreditinstitut Haftungsfreistellungen eingeräumt, also Sicherheiten schonend möglich.
Der ERP-Gründerkredit – Universell
ergänzt das bisherige Finanzierungsangebot innerhalb von 5 Jahren nach Gründung –ACTUNG: erste Umsatzerzielung hier entscheidend.
Also auch für Unternehmensfestigungen geeignet. Nachfolgeregelungen sind dabei ebenfalls eingebunden.
Verschiedene Laufzeiten sind möglich, auch längerfristige Warenfinanzierungen.
Für den Mittelstand KfW-Unternehmerkredit
Das mittelständische Unternehmen muss älter als 5 Jahre sein.
Bei Investitionen und Betriebsmitteln gibt es verschiedene Laufzeitvarianten mit möglichen Zinsfestschreibungen. 100% der förderfähigen Kosten können finanziert werden, auch mit Tilgungsfreijahren am Anfang.
Haftungsfreistellungen sind möglich.
Für innovative Unternehmen wird die KfW ihre Innovationsfinanzierung neu aufstellen, ganz aktuell zum 01.07.2017 mit der „ERP-Innovationsfinanzierung“.
Es werden hier 2 Produkte angeboten.
Äußerst interessant hierbei sind Varianten bei der Risikoübernahme und dazu auch günstige Konditionen für alle Risikoklassen machbar.
Weiterhin natürlich Leasing und Factoring.
Immer mehr verbreitet Finetrading.
Und dann auch verstärkt im Fokus:
Kreditvergabe/Beteiligungen von privaten Geldgebern
Und die Fintechs=Vermittlung von Krediten über Plattformen
Kredit mit Bürgschaften des Landes aus einer Hand nach wie vor darstellbar.
Die NRW.Bank und Bürgschaftsbank des Landes NRW können
zinsgünstige Darlehen mit Bürgschaften unterlegen, somit sind für die
Banken Ergänzungen oder auch kompletter Ersatz bei den Sicherheiten möglich.
Wirtschaftsberatung und Finanzmanagement Klaus Gerkensmeier Machen Sie sich einen Überblick.