Wirtschaftsberatung und Finanzmanagement Klaus Gerkensmeier Machen Sie sich einen Überblick.
Förderung
Bei der Beratung von Gründungen (Neugründungen und Übernahmen) sowie von kleinen und mittelständischen bestehenden Unternehmen kann das Honorar der Beratungsunternehmen von der öffentlichen Hand gefördert werden, d. h. es werden Zuschüsse zu den Rechnungen gezahlt.
Die Voraussetzungen und Anforderungen sind in den jeweiligen Richtlinien aufgeführt.
Bei Gründungshilfen aus dem Handwerk können für Investitionen und Betriebsmittel auch Zuschüsse gezahlt werden.
Informieren Sie sich:
Für Existenzgründer, also Neugründungen oder Übernahmen sowie mehrheitliche Beteiligungen.
Zu dem Beratungshonorar kann ein Zuschuss beantragt werden über die Kontaktstellen z. B. der IHK, der HWK oder möglicherweise der Kreise.
Diese Mittel werden bei positivem Entscheid vor Beginn der Beratung bewilligt und stellen somit eine Planungssicherheit bei den Kosten für Ihr Unternehmen dar.
Informieren Sie sich.
Erstmalige Gründung durch Handwerksmeister und natürlich auch Handwerksmeisterinnen.
Neugründungen und Übernahmen sowie mehrheitliche Beteiligungen.
Es sind Richtlinien darüber erstellt, die Anforderungen enthalten.
Also bitte informieren Sie sich.
Hier werden keine Darlehen bewilligt, sondern ein fester Zuschuss.
Für Unternehmen ab 2 Jahren.
Das Honorar des Beratungsunternehmens wird mit Zuschüssen abgefangen. Die Beratung nimmt den Betrieb ganzheitlich in den Blick. Stärken- und Schwächenanalysen werden erarbeitet. Hier geht es um die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und damit die Sicherung oder den Ausbau von Arbeitsplätzen. Jegliche Neuerungen in Ihrem Betrieb aus vielen Bereichen dienen diesem Ziel.
Auch hier sind Voraussetzungen zu erfüllen und vorab ein Gespräch in einer dafür vorgesehenen Beratungsstelle des Landes ist Voraussetzung.
Informationen lohnen sich.
Für Firmen ab 5 Jahren Geschäftstätigkeit.
Gefördert werden u. a. betriebswirtschaftliche Beratungen.
Ein Bereich ist die Neuausrichtung der Finanzierungsstruktur.
Ferner sind geplante Firmenübergaben und -übernahmen mit im Programm.
Weitere Vorhaben sind auch förderfähig.
Auch hier wird zu den Beratungskosten des Beratungsunternehmens ein Zuschuss gezahlt.
Auch bei Hilfe von Bürgschaftsbanken.
Es sind Richtlinien mit Auflagen und Ausschlüssen dazu aufgestellt.
Bitte informieren Sie sich.
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